Hallo Lieber Gast Und Communty Mitglied Seid willkommen Die Hansestadt Bremen ist eine schöne Stadt wo meine Liebe wohnt - wo Ich zu Hause binn -
#1

hausordnung Job-line

in Dies und das 28.03.2011 15:05
von Mein Bremen • Straßen die nach Hause führen | 201 Beiträge

01. Jede´r Teilnehmer/rin ist dazu verpflichtet an den ihn/ihr betreffenden Seminar teilzunehmen.

02. Jede´r Teinehmer/rin hat pünktlich seinen/ihren Platz sowohl zu Unterrichtsbegin als auch
nach den Pausen einzunehmen und die Unterrichtszeiten einzuhalten.

03. Der Bildungsträger ist vom Teilnehmer beim Fernbleiben vom
Unterricht unverzüglich in der Zeit von 09.00 - 11.00 unter Angabe des wichtigen
Grundes zu unterrichten.Zudem muss entweder eine schrieftliche Entschuldigung oder eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Werktag nach Fernbleiben beim Bildungsträger eingereicht werden.Bei
Fortbestehen der Krankheit sind Folgebescheinigungen am ersten Werktag der Krankheitszeiten einzureichen.

04. TeilnehmerinInnen müssen den Bildungsträger bei Verspätungen(Unterricht/Arbeitsaufnahme)
unverzüglich zu dokumentieren.
Die Telefonnummer der Job - line Nord lautet:

05. Die anwesenheit ist Täglich durch Unterschrift jedes/jeder Teilnehmers/in in der Anwesenheitsliste zu dokumentieren.

06. Unendschuldigtes Fehlzeiten werden vom jeweiligen Leistungsbezug bzw.. vom Urlaub gekürzt.

07. Währen der Unterrichtszeiten sind keine Termine,wie zum Beispiel bim Arzt oder beim Amt wahrzunehmen.In
ausnahmefällen ist der Bildungsträger vorab zu informieren und entsprechende Bescheinigung vorzulegen.

08. Jeder Teilnehmer haftet selbst für seine/ihre persönlichen Gegenstände

09. Diebstahl führt in Rücksprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger zu einer friestlosen kündigung.

10. Der Verzehr von Getränken und Lebensmitteln ist am Arbeitsplatz und in den Seminarräumen nicht gestattet.
Die Räume sind nach dem Unterricht sauber zu hinterlassen.

11. Bei nachweisbar verursachten Schaden durch Beschädigung oder Entwendung von
Unterrichtsmaterialien und Ausstattungsgegenständen übernimmt der/de Teilnehmer/in die
haftung.

12. Der bestz und konsum von Alkohol und Rauschmitteln jeglicher Art ist strikt untersagt.
Bei Zuwiederhandlungen führt dieses Fehlverhalten nach Rücksprache mit dem zuständiegen
Bedarfsträger zum sofortigen Ausschluss aus der Maßnahme.

13. Die Androhung und Anwendung von Gewalt ist Untersagt.Zudem ist der Besitz und der Gebaruch von
Waffen und als Waffen zu gebrauchenden Gegenständen verboten.

14. Es herscht ein absolutes Rauchverbot wärend der Unterrichtszeiten
und in den Räumlichkeiten der Job.line Nord GMBH

15. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist während des Unterrichtes nicht gestattet.

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